Erweiterung Antidiskriminierungs-App „Ban Hate“
Text: Antidiskriminierungsstelle Steiermark; Fotos: Peter Drechsler (1), Antidiskriminierungsstelle Steiermark (3)
Kurt Hohensinner — Grazer Stadtrat für Bildung, Integration, Sport, Soziales, Jugend und Familie;
Daniela Grabovac — Leiterin Antidiskriminierungsstelle Steiermark;
Doris Kampus — Steirische Landesrätin für Soziales, Arbeit und Integration
(v. l. n. r. )
Kurt Hohensinner — Grazer Stadtrat für Bildung, Integration, Sport, Soziales, Jugend und Familie;
Daniela Grabovac — Leiterin Antidiskriminierungsstelle Steiermark;
Doris Kampus — Steirische Landesrätin für Soziales, Arbeit und Integration
(v. l. n. r. )
Die Antidiskriminierungsstelle Steiermark, 2012 gegründet, schuf 2017 mit der App „Ban Hate“ eine Möglichkeit, Hasspostings beziehungsweise allgemein Diskriminierung im Internet ganz einfach und unbürokratisch zu melden. Seit Mai 2020 verfügt „Ban Hate“ auch über die Option, NICHT ONLINE stattfindende Diskriminierung zu melden und zu verfolgen. Hier nun die Presseaussendung der Antidiskriminierungsstelle Steiermark mit allen näheren Infos dazu:
Erweiterung der BanHate-App:
Hasskriminalität in Österreich soll sichtbar gemacht und die Beratung verstärkt werden
Ab sofort können über BanHate auch sogenannte Hate Crimes
auf unbürokratische Weise gemeldet werden. Dadurch soll auch
die rechtliche Beratung für Opfer ausgebaut werden. Bislang
fehlte in Österreich dazu die statistische Erfassung. Schulung der
Ermittlungsbehörden wird empfohlen.
Es sind Straftaten, die auf Vorurteilen oder Feindseligkeiten gegenüber
bestimmten gesellschaftlichen Gruppen basieren und im Gegensatz zu
Hasspostings nicht online stattfinden, sondern real und im „echten Leben“
geschehen: Während diese sogenannten Hate Crimes in vielen Ländern
bereits statistisch erfasst werden und sich damit mehr Verständnis für
das Phänomen, die Verbreitung und die Auswirkung auf Opfer und
die Gemeinschaft entwickeln konnte, fehlte es in Österreich bislang
an einer entsprechenden Ausweisung von Zahlen, wie internationale
Organisationen* auch kritisieren. Ändern soll das nun die von der
Antidiskriminierungsstelle Steiermark entwickelte App BanHate.
Im April 2017 ging BanHate (www.banhate.com) als Europas erste App
zum Melden von Hasspostings online und sorgte seitdem mit knapp
5500 gemeldeten Fällen für die umfangreichste Statistik zu Online
Hass in Österreich. Nun wurde die App um die Funktion zum Melden
von Hasskriminalität erweitert, um Betroffenen sowie Zeuginnen und
Zeugen von Hate Crimes eine bürokratische Hürde beim Aufzeigen
dieser Straftaten zu nehmen und ihnen dadurch eine verstärkte und
auch anonyme rechtliche Einschätzung und Beratung seitens der
Antidiskriminierungsstelle Steiermark zu ermöglichen.
* European Union Agency for Fundamental Rights (FRA),
Hate crime recording and data collection practice across the EU,
https://fra.europa.eu/en/publication/2018/hate-crime-recording (29, 2018)
„Die Melderinnen und Melder werden direkt in der App von der Antidiskriminierungsstelle
Steiermark über den weiteren Bearbeitungsverlauf
ihrer Meldung informiert. Betroffene sowie Zeuginnen und Zeugen eines
Hassverbrechens können dieses direkt über die BanHate-App melden und
werden in Folge von der Antidiskriminierungsstelle Steiermark über mögliche
weitere Schritte aufgeklärt. Die Melderinnen und Melder können selbst
entscheiden, ob sie anonym bleiben oder eine weitere Beratung durch die
Antidiskriminierungsstelle Steiermark in Anspruch nehmen wollen“, sagt
Daniela Grabovac, Leiterin der Antidiskriminierungsstelle Steiermark.
Betroffene zeigen entsprechende Vorfälle auch selten an, weil sie
Angst haben einer Behörde ihr Anliegen vorzubringen, aufgrund von
negativen Erfahrungen ihr Vertrauen in Behörden verloren haben oder
nicht ausreichend über ihre Rechte aufgeklärt sind. Kooperationen
mit Behörden und die Meldemöglichkeit über die App sollen positive
Entwicklungen in diesen Bereichen schaffen und die Stärkung des
Vertrauens erzielen.
Darüber hinaus kann durch die Erweiterung der BanHate-App erstmals
auch die Häufigkeit von Hasskriminalität in Österreich sichtbar gemacht
sowie auch Motive zu den jeweiligen Straftaten zugeordnet werden. Dabei
geht es um diese rechtlich geschützten Diskriminierungsgründe: Alter,
Behinderung, Ethnische Herkunft, Geschlecht, Politische Ausrichtung,
Religion sowie Sexuelle Ausrichtung und Soziale Herkunft. „Diese
Informationen sind wichtig, um in Zukunft geeignete Maßnahmen gegen
diese Art von diskriminierender Kriminalität treffen zu können“, sagt
Grabovac.
Im jährlich erscheinenden Verfassungsschutzbericht des Bundesamtes für
Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung wurde bislang „lediglich“
die politisch motivierte Kriminalität ausgewiesen. Dabei geht es um
rechtsextremistische, fremdenfeindliche/rassistische, islamfeindliche,
antisemitische sowie sogenannte unspezifische Tathandlungen.
Problematisch laut Grabovac sei es hierbei, dass zum einen keine weiteren
Arten von Hate Crimes erfasst werden und zum anderen ebenso nicht
ausgewiesen wird, wie häufig es zur Anwendung des Paragraphen 33 StGB
(Erschwerungsgrund) kommt.
Die BanHate-App kann aber nur ein Baustein sein, um zukünftig dem
Phänomen von Hasskriminalität in Österreich entgegenwirken zu können,
wie Grabovac betont: „Wir empfehlen unter anderem entsprechende Schulungen
der Ermittlungsbehörden, damit Motive von Hate Crimes besser
eingeschätzt werden können und man so auch der Opferschutzrichtlinie
gerecht wird.“
Wie groß das Ausmaß an Hasskriminalität allein aufgrund von Hautfarbe,
Religion oder ethnischer Herkunft ist, zeigt eine Studie, die die Antidiskriminierungsstelle
Steiermark beim ETC Graz (Europäisches Trainings- und
Forschungszentrum für Menschenrechte und Demokratie) 2016 in Auftrag
gegeben hat: Demnach ereigneten sich innerhalb eines Jahres bis zu 4100
Hate Crimes – und zwar zwischen 2500 und 3500 verbale Attacken sowie
400 bis 600 körperliche Übergriffe. Grabovac: „Es ist höchst an der Zeit,
dass wir endlich auch in Österreich genau hinschauen, wenn es um Hasskriminalität
gegen bestimmte gesellschaftliche Gruppen geht. Die Erweiterung
der BanHate-App wird dazu erstmals entsprechende Zahlen
liefern, die eine Basis für die weiterführende Arbeit im Kampf gegen
Diskriminierung darstellt.“
Landesrätin Doris Kampus (Soziales und Integration):
„Gegenüber Diskriminierung niemals gleichgültig werden“
Die BanHate-App ist auch im europäischen Vergleich eine der erfolgreichsten
Maßnahmen, um dem Hass in Sozialen Medien entgegenzutreten,
die Opfer zu schützen und bei den Tätern ein Umdenken
auszulösen. Ich begrüße es daher sehr, dass dieses Angebot für einen
zivilisierten Umgang untereinander nun auch für Zwischenfälle in der
realen Welt zur Verfügung steht. Niemand muss es sich gefallen lassen,
zum Beispiel in der Straßenbahn, vor einem Lokal oder in einem Geschäft
verbal angegriffen, angepöbelt oder herabgewürdigt zu werden. Mit
der Erweiterung der BanHate-App gibt es die einfache Möglichkeit, sich
sowohl als Betroffene oder Betroffener zur Wehr zu setzen. Auch als Zeuge
kann man sich für die Würde anderer Menschen einsetzen. Wir dürfen
gegenüber Diskriminierung niemals gleichgültig werden, sondern müssen
gemeinsam gegen sie auftreten.“
Stadtrat Kurt Hohensinner (Bildung, Soziales und
Integration):
„Wichtiger Brückenschlag in die analoge Welt“
Extremismus, egal ob politisch oder religiös motiviert, ist leider ein
brandaktuelles Thema unserer Zeit. Vor allem im Internet treten
extremistische
Tendenzen oft unverhohlen zu Tage. Unser Ziel mit der
BanHate-App war und ist es, mehr Anstand und Menschenwürde in
die digitale Diskussion zu bringen. Die hohe Zahl an Nutzern zeigt den
großen Erfolg. Seit dem Start im April 2017 sind rund 5500 Meldungen
eingegangen. Hass im Netz ist oftmals die Vorstufe zu Hass in der realen
Welt. Deshalb ist es nur konsequent, dass die Antidiskriminierungsstelle
mit der BanHate-App nun ebenfalls den Brückenschlag in die analoge
Welt antritt. Mit dem bereits vorhandenen, breiten Netzwerk widmet man
sich nun verstärkt dem Arbeitsschwerpunkt Hate Crimes, mit dem Ziel
hier erstmals in Österreich eine fundierte Datenbasis zu generieren. Die
Antidiskriminierungsstelle Steiermark unterstreicht damit drei Jahre nach
Einführung der BanHate-App ihre Vorreiterrolle in diesem Bereich.
Was sind Hate Crimes?
Hate Crimes (Hassverbrechen) sind Straftaten, bei denen es eine
wesentliche Rolle spielt, welche Motivation den Täter oder die Täterin
zur Tat verleitet hat. Das Opfer wird ausgewählt, weil es – tatsächlich bzw.
vom Täter oder der Täterin vermutet – einer bestimmten gesellschaftlichen
Gruppe angehört, gegenüber welcher der Täter oder die Täterin Vorurteile
oder Feindseligkeiten empfindet. Die Betroffenen werden als „anders“
stigmatisiert und herabgewürdigt. Tendenziell ist erkennbar, welche Form
des Hasses oder der Diskriminierung sich gegen welche Gruppe richtet und
wo es zu Spaltungen in der Gesellschaft kommt.
Über BanHate
Durch die Einführung von BanHate, der europaweit ersten App zum
Melden von Hasspostings, verfügt die Antidiskriminierungsstelle Steiermark
mit Sitz in Graz über detailliertes Zahlenmaterial aus ganz Österreich
zum Thema Hass im Netz. Seit dem Start der App am 19. April 2017
gingen bei der Antidiskriminierungsstelle Steiermark knapp 5500 Meldungen
zu Hasspostings ein. Der überwiegende Teil der gemeldeten Inhalte
betrifft Österreich, der Rest andere deutschsprachige Länder. Knapp 90
Prozent der gemeldeten Postings wurden auf Facebook veröffentlicht. Registriert
sind über die BanHate-App rund 3000 Nutzerinnen und Nutzer.
Seit Mai 2020 verfügt die BanHate-App auch über eine Erweiterung zum
Melden von sogenannten Hate Crimes. Programmiert wurde die App von
der Grazer Kreativagentur Golddiggers. Finanziert wird die App vom
Land Steiermark (Ressort Soziales und Integration) sowie von der Stadt
Graz (Ressort Soziales, Bildung und Integration).
BanHate – die erste mobile App gegen Hasspostings und Hate crimes
Die „BanHate“-App wurde im Jahr 2017 als die erste mobile App zur einfachen und unbürokratischen Meldung von Hasspostings im Netz entwickelt. Mit nur wenigen Klicks können Postings aller digitalen Medien und aus ganz Österreich gemeldet werden. Die gemeldeten Beiträge werden auf deren strafrechtliche Relevanz geprüft und an die zuständigen Stellen und Behörden übermittelt. Melderinnen und Melder bekommen eine Rückmeldung und können stets den Bearbeitungsverlauf über die App abrufen.
Im Mai 2020 wurde die BanHate-APP erweitert. Ab sofort können über BanHate auch sogenannte Hate crimes auf unbürokratische Weise gemeldet werden.
Hate crimes sind Straftaten, die auf Vorurteilen oder Feindseligkeiten gegenüber bestimmten gesellschaftlichen Gruppen basieren und im Gegensatz zu Hasspostings nicht online stattfinden, sondern real und im „echten Leben” geschehen.
Österreich wird international für die fehlende statistische Erfassung von Hate crimes kritisiert. Durch die Erweiterung der BanHate-App soll nun auch die Erfassung von Hate crimes in Österreich garantiert werden.
Auch die Meldung von Hate crimes erfolgt mit nur wenigen Klicks. Wird man Opfer eines Hassverbrechens und beispielsweise in der Straßenbahn oder an öffentlichen Plätzen aufgrund eines Diskriminierungsmerkmals beschimpft oder angegriffen, oder beobachtet man einen solchen Vorfall, kann der Vorfall zusammengefasst über die BanHate-App samt Angaben zum Ort und Zeitpunkt des Vorfalls und weiteren Angaben, beispielsweise zur Motivation der Täterin oder des Tätern an die Antidiskriminierungsstelle Steiermark übermittelt werden. Angaben zu angenommenen Diskriminierungsgründen erleichtern der Antidiskriminierungsstelle Steiermark dabei die Kategorisierung zur Motivation hinter der Tat. Fügen die Melderin oder der Melder der Meldung auch Fotos hinzu, können entsprechende Vorfälle inhaltlich von der Antidiskriminierungsstelle Steiermark geprüft werden.
Mederinnen und Meldern soll so eine bürokratische Hürde genommen werden. Der Fall wird erfasst und es erfolgt eine Aufklärung über rechtliche Möglichkeiten oder die Möglichkeit einen Vorfall auch bei Behörden anzeigen zu können.
Durch die Erweiterung der BanHate-App soll die Beratung für Betroffene verstärkt aber auch die Zivilcourage von Zeuginnen und Zeugen gefördert werden.
Die App steht kostenlos in den App Stores (iOS-Store, Google-Play Store) zum Download zur Verfügung.
Für den gesamten deutschsprachigen Raum. https://www.banhate.com
https://itunes.apple.com/at/app/banhate/id1217629672
https://play.google.com/store/apps/details?id=com.banhate
http://www.antidiskriminierungsstelle.steiermark.at/
Über die Antidiskriminierungsstelle Steiermark
Die Antidiskriminierungsstelle Steiermark ist eine Initiative des
Integrationsressorts des Landes Steiermark und der Stadt Graz.
Personen, die sich diskriminiert fühlen, können unabhängig vom
Diskriminierungsgrund und unabhängig von der gesetzlichen Grundlage
sich an die Stelle wenden. Die Diskriminierungsgründe sind breiter als
in den österreichischen Gesetzen geregelt. Die Antidiskriminierungsstelle
Steiermark ist eine Erstanlauf‑, Clearing‑, Beratungs- und Monitoringstelle.
Allen sich betroffen fühlenden Menschen wird die Möglichkeit gegeben,
sich mündlich, telefonisch, schriftlich oder auf elektronischem Weg an
die Stelle zu wenden. Dabei wird der Fall erfasst, über Möglichkeiten
des weiteren Vorgehens informiert, Beratung durch zuständige Stellen
vermittelt oder in Ermangelung einer zuständigen Stelle Unterstützung
in der Sache selbst angeboten, um bestehende Lücken in der Beratung zu
schließen.
Antidiskriminierungsstelle Steiermark
Andritzer Reichsstraße 38 | 1. Stock
8045 Graz | Tel.: 0316/714 137