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Erwei­te­rung Anti­dis­kri­mi­nie­rungs-App „Ban Hate“


Text: Anti­dis­kri­mi­nie­rungs­stel­le Stei­er­mark; Fotos: Peter Drechs­ler (1), Anti­dis­kri­mi­nie­rungs­stel­le Stei­er­mark (3)
Seit Mai 2020 kön­nen auch NICHT ONLINE statt­fin­den­de Dis­kri­mi­nie­run­gen aller Art mit der App „Ban Hate“ gemel­det wer­den.

Die Anti­dis­kri­mi­nie­rungs­stel­le Stei­er­mark, 2012 gegrün­det, schuf 2017 mit der App „Ban Hate“ eine Mög­lich­keit, Hass­pos­tings bezie­hungs­wei­se all­ge­mein Dis­kri­mi­nie­rung im Inter­net ganz ein­fach und unbü­ro­kra­tisch zu mel­den. Seit Mai 2020 ver­fügt „Ban Hate“ auch über die Opti­on, NICHT ONLINE statt­fin­den­de Dis­kri­mi­nie­rung zu mel­den und zu ver­fol­gen. Hier nun die Pres­se­aus­sendung der Anti­dis­kri­mi­nie­rungs­stel­le Stei­er­mark mit allen nähe­ren Infos dazu:

 

 

 

Erwei­te­rung der Ban­Ha­te-App:

Hass­kri­mi­na­li­tät in Öster­reich soll sicht­bar gemacht und die Bera­tung ver­stärkt wer­den

Ab sofort kön­nen über Ban­Ha­te auch soge­nann­te Hate Cri­mes

auf unbü­ro­kra­ti­sche Wei­se gemel­det wer­den. Dadurch soll auch

die recht­li­che Bera­tung für Opfer aus­ge­baut wer­den. Bis­lang

fehl­te in Öster­reich dazu die sta­tis­ti­sche Erfas­sung. Schu­lung der

Ermitt­lungs­be­hör­den wird emp­foh­len.

Es sind Straf­ta­ten, die auf Vor­ur­tei­len oder Feind­se­lig­kei­ten gegen­über

bestimm­ten gesell­schaft­li­chen Grup­pen basie­ren und im Gegen­satz zu

Hass­pos­tings nicht online statt­fin­den, son­dern real und im „ech­ten Leben“

gesche­hen: Wäh­rend die­se soge­nann­ten Hate Cri­mes in vie­len Län­dern

bereits sta­tis­tisch erfasst wer­den und sich damit mehr Ver­ständ­nis für

das Phä­no­men, die Ver­brei­tung und die Aus­wir­kung auf Opfer und

die Gemein­schaft ent­wi­ckeln konn­te, fehl­te es in Öster­reich bis­lang

an einer ent­spre­chen­den Aus­wei­sung von Zah­len, wie inter­na­tio­na­le

Orga­ni­sa­tio­nen* auch kri­ti­sie­ren. Ändern soll das nun die von der

Anti­dis­kri­mi­nie­rungs­stel­le Stei­er­mark ent­wi­ckel­te App Ban­Ha­te.

Im April 2017 ging Ban­Ha­te (www.banhate.com) als Euro­pas ers­te App

zum Mel­den von Hass­pos­tings online und sorg­te seit­dem mit knapp

5500 gemel­de­ten Fäl­len für die umfang­reichs­te Sta­tis­tik zu Online

Hass in Öster­reich. Nun wur­de die App um die Funk­ti­on zum Mel­den

von Hass­kri­mi­na­li­tät erwei­tert, um Betrof­fe­nen sowie Zeu­gin­nen und

Zeu­gen von Hate Cri­mes eine büro­kra­ti­sche Hür­de beim Auf­zei­gen

die­ser Straf­ta­ten zu neh­men und ihnen dadurch eine ver­stärk­te und

auch anony­me recht­li­che Ein­schät­zung und Bera­tung sei­tens der

Anti­dis­kri­mi­nie­rungs­stel­le Stei­er­mark zu ermög­li­chen.

* Euro­pean Uni­on Agen­cy for Fun­da­men­tal Rights (FRA),

Hate crime recor­ding and data coll­ec­tion prac­ti­ce across the EU,

https://fra.europa.eu/en/publication/2018/hate-crime-recording (29, 2018)

 

„Die Mel­de­rin­nen und Mel­der wer­den direkt in der App von der Anti­dis­kri­mi­nie­rungs­stel­le

Stei­er­mark über den wei­te­ren Bear­bei­tungs­ver­lauf

ihrer Mel­dung infor­miert. Betrof­fe­ne sowie Zeu­gin­nen und Zeu­gen eines

Hass­ver­bre­chens kön­nen die­ses direkt über die Ban­Ha­te-App mel­den und

wer­den in Fol­ge von der Anti­dis­kri­mi­nie­rungs­stel­le Stei­er­mark über mög­li­che

wei­te­re Schrit­te auf­ge­klärt. Die Mel­de­rin­nen und Mel­der kön­nen selbst

ent­schei­den, ob sie anonym blei­ben oder eine wei­te­re Bera­tung durch die

Anti­dis­kri­mi­nie­rungs­stel­le Stei­er­mark in Anspruch neh­men wol­len“, sagt

Danie­la Gra­bo­vac, Lei­te­rin der Anti­dis­kri­mi­nie­rungs­stel­le Stei­er­mark.

Betrof­fe­ne zei­gen ent­spre­chen­de Vor­fäl­le auch sel­ten an, weil sie

Angst haben einer Behör­de ihr Anlie­gen vor­zu­brin­gen, auf­grund von

nega­ti­ven Erfah­run­gen ihr Ver­trau­en in Behör­den ver­lo­ren haben oder

nicht aus­rei­chend über ihre Rech­te auf­ge­klärt sind. Koope­ra­tio­nen

mit Behör­den und die Mel­de­mög­lich­keit über die App sol­len posi­ti­ve

Ent­wick­lun­gen in die­sen Berei­chen schaf­fen und die Stär­kung des

Ver­trau­ens erzie­len.

Dar­über hin­aus kann durch die Erwei­te­rung der Ban­Ha­te-App erst­mals

auch die Häu­fig­keit von Hass­kri­mi­na­li­tät in Öster­reich sicht­bar gemacht

sowie auch Moti­ve zu den jewei­li­gen Straf­ta­ten zuge­ord­net wer­den. Dabei

geht es um die­se recht­lich geschütz­ten Dis­kri­mi­nie­rungs­grün­de: Alter,

Behin­de­rung, Eth­ni­sche Her­kunft, Geschlecht, Poli­ti­sche Aus­rich­tung,

Reli­gi­on sowie Sexu­el­le Aus­rich­tung und Sozia­le Her­kunft. „Die­se

Infor­ma­tio­nen sind wich­tig, um in Zukunft geeig­ne­te Maß­nah­men gegen

die­se Art von dis­kri­mi­nie­ren­der Kri­mi­na­li­tät tref­fen zu kön­nen“, sagt

Gra­bo­vac.

Im jähr­lich erschei­nen­den Ver­fas­sungs­schutz­be­richt des Bun­des­am­tes für

Ver­fas­sungs­schutz und Ter­ro­ris­mus­be­kämp­fung wur­de bis­lang „ledig­lich“

die poli­tisch moti­vier­te Kri­mi­na­li­tät aus­ge­wie­sen. Dabei geht es um

rechts­extre­mis­ti­sche, fremdenfeindliche/rassistische, islam­feind­li­che,

anti­se­mi­ti­sche sowie soge­nann­te unspe­zi­fi­sche Tat­hand­lun­gen.

Pro­ble­ma­tisch laut Gra­bo­vac sei es hier­bei, dass zum einen kei­ne wei­te­ren

Arten von Hate Cri­mes erfasst wer­den und zum ande­ren eben­so nicht

aus­ge­wie­sen wird, wie häu­fig es zur Anwen­dung des Para­gra­phen 33 StGB

(Erschwe­rungs­grund) kommt.

Die Ban­Ha­te-App kann aber nur ein Bau­stein sein, um zukünf­tig dem

Phä­no­men von Hass­kri­mi­na­li­tät in Öster­reich ent­ge­gen­wir­ken zu kön­nen,

wie Gra­bo­vac betont: „Wir emp­feh­len unter ande­rem ent­spre­chen­de Schu­lun­gen

der Ermitt­lungs­be­hör­den, damit Moti­ve von Hate Cri­mes bes­ser

ein­ge­schätzt wer­den kön­nen und man so auch der Opfer­schutz­richt­li­nie

gerecht wird.“

Wie groß das Aus­maß an Hass­kri­mi­na­li­tät allein auf­grund von Haut­far­be,

Reli­gi­on oder eth­ni­scher Her­kunft ist, zeigt eine Stu­die, die die Anti­dis­kri­mi­nie­rungs­stel­le

Stei­er­mark beim ETC Graz (Euro­päi­sches Trai­nings- und

For­schungs­zen­trum für Men­schen­rech­te und Demo­kra­tie) 2016 in Auf­trag

gege­ben hat: Dem­nach ereig­ne­ten sich inner­halb eines Jah­res bis zu 4100

Hate Cri­mes – und zwar zwi­schen 2500 und 3500 ver­ba­le Atta­cken sowie

400 bis 600 kör­per­li­che Über­grif­fe. Gra­bo­vac: „Es ist höchst an der Zeit,

dass wir end­lich auch in Öster­reich genau hin­schau­en, wenn es um Hass­kri­mi­na­li­tät

gegen bestimm­te gesell­schaft­li­che Grup­pen geht. Die Erwei­te­rung

der Ban­Ha­te-App wird dazu erst­mals ent­spre­chen­de Zah­len

lie­fern, die eine Basis für die wei­ter­füh­ren­de Arbeit im Kampf gegen

Dis­kri­mi­nie­rung dar­stellt.“

 

 

 

Lan­des­rä­tin Doris Kam­pus (Sozia­les und Inte­gra­ti­on):

„Gegen­über Dis­kri­mi­nie­rung nie­mals gleich­gül­tig wer­den“

Die Ban­Ha­te-App ist auch im euro­päi­schen Ver­gleich eine der erfolg­reichs­ten

Maß­nah­men, um dem Hass in Sozia­len Medi­en ent­ge­gen­zu­tre­ten,

die Opfer zu schüt­zen und bei den Tätern ein Umden­ken

aus­zu­lö­sen. Ich begrü­ße es daher sehr, dass die­ses Ange­bot für einen

zivi­li­sier­ten Umgang unter­ein­an­der nun auch für Zwi­schen­fäl­le in der

rea­len Welt zur Ver­fü­gung steht. Nie­mand muss es sich gefal­len las­sen,

zum Bei­spiel in der Stra­ßen­bahn, vor einem Lokal oder in einem Geschäft

ver­bal ange­grif­fen, ange­pö­belt oder her­ab­ge­wür­digt zu wer­den. Mit

der Erwei­te­rung der Ban­Ha­te-App gibt es die ein­fa­che Mög­lich­keit, sich

sowohl als Betrof­fe­ne oder Betrof­fe­ner zur Wehr zu set­zen. Auch als Zeu­ge

kann man sich für die Wür­de ande­rer Men­schen ein­set­zen. Wir dür­fen

gegen­über Dis­kri­mi­nie­rung nie­mals gleich­gül­tig wer­den, son­dern müs­sen

gemein­sam gegen sie auf­tre­ten.“

 

 

Stadt­rat Kurt Hohen­s­in­ner (Bil­dung, Sozia­les und

Inte­gra­ti­on):

„Wich­ti­ger Brü­cken­schlag in die ana­lo­ge Welt“

Extre­mis­mus, egal ob poli­tisch oder reli­gi­ös moti­viert, ist lei­der ein

brand­ak­tu­el­les The­ma unse­rer Zeit. Vor allem im Inter­net tre­ten

extre­mis­ti­sche

Ten­den­zen oft unver­hoh­len zu Tage. Unser Ziel mit der

Ban­Ha­te-App war und ist es, mehr Anstand und Men­schen­wür­de in

die digi­ta­le Dis­kus­si­on zu brin­gen. Die hohe Zahl an Nut­zern zeigt den

gro­ßen Erfolg. Seit dem Start im April 2017 sind rund 5500 Mel­dun­gen

ein­ge­gan­gen. Hass im Netz ist oft­mals die Vor­stu­fe zu Hass in der rea­len

Welt. Des­halb ist es nur kon­se­quent, dass die Anti­dis­kri­mi­nie­rungs­stel­le

mit der Ban­Ha­te-App nun eben­falls den Brü­cken­schlag in die ana­lo­ge

Welt antritt. Mit dem bereits vor­han­de­nen, brei­ten Netz­werk wid­met man

sich nun ver­stärkt dem Arbeits­schwer­punkt Hate Cri­mes, mit dem Ziel

hier erst­mals in Öster­reich eine fun­dier­te Daten­ba­sis zu gene­rie­ren. Die

Anti­dis­kri­mi­nie­rungs­stel­le Stei­er­mark unter­streicht damit drei Jah­re nach

Ein­füh­rung der Ban­Ha­te-App ihre Vor­rei­ter­rol­le in die­sem Bereich.

 

 

 

Was sind Hate Cri­mes?

Hate Cri­mes (Hass­ver­bre­chen) sind Straf­ta­ten, bei denen es eine

wesent­li­che Rol­le spielt, wel­che Moti­va­ti­on den Täter oder die Täte­rin

zur Tat ver­lei­tet hat. Das Opfer wird aus­ge­wählt, weil es – tat­säch­lich bzw.

vom Täter oder der Täte­rin ver­mu­tet – einer bestimm­ten gesell­schaft­li­chen

Grup­pe ange­hört, gegen­über wel­cher der Täter oder die Täte­rin Vor­ur­tei­le

oder Feind­se­lig­kei­ten emp­fin­det. Die Betrof­fe­nen wer­den als „anders“

stig­ma­ti­siert und her­ab­ge­wür­digt. Ten­den­zi­ell ist erkenn­bar, wel­che Form

des Has­ses oder der Dis­kri­mi­nie­rung sich gegen wel­che Grup­pe rich­tet und

wo es zu Spal­tun­gen in der Gesell­schaft kommt.

 

 

 

Über Ban­Ha­te

Durch die Ein­füh­rung von Ban­Ha­te, der euro­pa­weit ers­ten App zum

Mel­den von Hass­pos­tings, ver­fügt die Anti­dis­kri­mi­nie­rungs­stel­le Stei­er­mark

mit Sitz in Graz über detail­lier­tes Zah­len­ma­te­ri­al aus ganz Öster­reich

zum The­ma Hass im Netz. Seit dem Start der App am 19. April 2017

gin­gen bei der Anti­dis­kri­mi­nie­rungs­stel­le Stei­er­mark knapp 5500 Mel­dun­gen

zu Hass­pos­tings ein. Der über­wie­gen­de Teil der gemel­de­ten Inhal­te

betrifft Öster­reich, der Rest ande­re deutsch­spra­chi­ge Län­der. Knapp 90

Pro­zent der gemel­de­ten Pos­tings wur­den auf Face­book ver­öf­fent­licht. Regis­triert

sind über die Ban­Ha­te-App rund 3000 Nut­ze­rin­nen und Nut­zer.

Seit Mai 2020 ver­fügt die Ban­Ha­te-App auch über eine Erwei­te­rung zum

Mel­den von soge­nann­ten Hate Cri­mes. Pro­gram­miert wur­de die App von

der Gra­zer Krea­tiv­agen­tur Gold­dig­gers. Finan­ziert wird die App vom

Land Stei­er­mark (Res­sort Sozia­les und Inte­gra­ti­on) sowie von der Stadt

Graz (Res­sort Sozia­les, Bil­dung und Inte­gra­ti­on).

www.banhate.com

 

 

 

Ban­Ha­te – die ers­te mobi­le App gegen Hass­pos­tings und Hate cri­mes

Die „BanHate“-App wur­de im Jahr 2017 als die ers­te mobi­le App zur ein­fa­chen und unbü­ro­kra­ti­schen Mel­dung von Hass­pos­tings im Netz ent­wi­ckelt. Mit nur weni­gen Klicks kön­nen Pos­tings aller digi­ta­len Medi­en und aus ganz Öster­reich gemel­det wer­den. Die gemel­de­ten Bei­trä­ge wer­den auf deren straf­recht­li­che Rele­vanz geprüft und an die zustän­di­gen Stel­len und Behör­den über­mit­telt. Mel­de­rin­nen und Mel­der bekom­men eine Rück­mel­dung und kön­nen stets den Bear­bei­tungs­ver­lauf über die App abru­fen.

Im Mai 2020 wur­de die Ban­Ha­te-APP erwei­tert. Ab sofort kön­nen über Ban­Ha­te auch soge­nann­te Hate cri­mes auf unbü­ro­kra­ti­sche Wei­se gemel­det wer­den.

Hate cri­mes sind Straf­ta­ten, die auf Vor­ur­tei­len oder Feind­se­lig­kei­ten gegen­über bestimm­ten gesell­schaft­li­chen Grup­pen basie­ren und im Gegen­satz zu Hass­pos­tings nicht online statt­fin­den, son­dern real und im „ech­ten Leben” gesche­hen.

Öster­reich wird inter­na­tio­nal für die feh­len­de sta­tis­ti­sche Erfas­sung von Hate cri­mes kri­ti­siert. Durch die Erwei­te­rung der Ban­Ha­te-App soll nun auch die Erfas­sung von Hate cri­mes in Öster­reich garan­tiert wer­den.

Auch die Mel­dung von Hate cri­mes erfolgt mit nur weni­gen Klicks. Wird man Opfer eines Hass­ver­bre­chens und bei­spiels­wei­se in der Stra­ßen­bahn oder an öffent­li­chen Plät­zen auf­grund eines Dis­kri­mi­nie­rungs­merk­mals beschimpft oder ange­grif­fen, oder beob­ach­tet man einen sol­chen Vor­fall, kann der Vor­fall zusam­men­ge­fasst über die Ban­Ha­te-App samt Anga­ben zum Ort und Zeit­punkt des Vor­falls und wei­te­ren Anga­ben, bei­spiels­wei­se zur Moti­va­ti­on der Täte­rin oder des Tätern an die Anti­dis­kri­mi­nie­rungs­stel­le Stei­er­mark über­mit­telt wer­den. Anga­ben zu ange­nom­me­nen Dis­kri­mi­nie­rungs­grün­den erleich­tern der Anti­dis­kri­mi­nie­rungs­stel­le Stei­er­mark dabei die Kate­go­ri­sie­rung zur Moti­va­ti­on hin­ter der Tat. Fügen die Mel­de­rin oder der Mel­der der Mel­dung auch Fotos hin­zu, kön­nen ent­spre­chen­de Vor­fäl­le inhalt­lich von der Anti­dis­kri­mi­nie­rungs­stel­le Stei­er­mark geprüft wer­den.

Mede­rin­nen und Mel­dern soll so eine büro­kra­ti­sche Hür­de genom­men wer­den. Der Fall wird erfasst und es erfolgt eine Auf­klä­rung über recht­li­che Mög­lich­kei­ten oder die Mög­lich­keit einen Vor­fall auch bei Behör­den anzei­gen zu kön­nen.

Durch die Erwei­te­rung der Ban­Ha­te-App soll die Bera­tung für Betrof­fe­ne ver­stärkt aber auch die Zivil­cou­ra­ge von Zeu­gin­nen und Zeu­gen geför­dert wer­den.

Die App steht kos­ten­los in den App Stores (iOS-Store, Goog­le-Play Store) zum Down­load zur Ver­fü­gung.

Für den gesam­ten deutsch­spra­chi­gen Raum. https://www.banhate.com  

https://itunes.apple.com/at/app/banhate/id1217629672  

https://play.google.com/store/apps/details?id=com.banhate  

http://www.antidiskriminierungsstelle.steiermark.at/

 

 

 

Über die Anti­dis­kri­mi­nie­rungs­stel­le Stei­er­mark

Die Anti­dis­kri­mi­nie­rungs­stel­le Stei­er­mark ist eine Initia­ti­ve des

Inte­gra­ti­ons­res­sorts des Lan­des Stei­er­mark und der Stadt Graz.

Per­so­nen, die sich dis­kri­mi­niert füh­len, kön­nen unab­hän­gig vom

Dis­kri­mi­nie­rungs­grund und unab­hän­gig von der gesetz­li­chen Grund­la­ge

sich an die Stel­le wen­den. Die Dis­kri­mi­nie­rungs­grün­de sind brei­ter als

in den öster­rei­chi­schen Geset­zen gere­gelt. Die Anti­dis­kri­mi­nie­rungs­stel­le

Stei­er­mark ist eine Erstanlauf‑, Clearing‑, Bera­tungs- und Moni­to­ring­stel­le.

Allen sich betrof­fen füh­len­den Men­schen wird die Mög­lich­keit gege­ben,

sich münd­lich, tele­fo­nisch, schrift­lich oder auf elek­tro­ni­schem Weg an

die Stel­le zu wen­den. Dabei wird der Fall erfasst, über Mög­lich­kei­ten

des wei­te­ren Vor­ge­hens infor­miert, Bera­tung durch zustän­di­ge Stel­len

ver­mit­telt oder in Erman­ge­lung einer zustän­di­gen Stel­le Unter­stüt­zung

in der Sache selbst ange­bo­ten, um bestehen­de Lücken in der Bera­tung zu

schlie­ßen.

 

Anti­dis­kri­mi­nie­rungs­stel­le Stei­er­mark

Andrit­zer Reichs­stra­ße 38 | 1. Stock

8045 Graz | Tel.: 0316/714 137

buero@antidiskriminierungsstelle.steiermark.at

www.antidiskriminierungsstelle.steiermark.at

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