AGB’s
Vertragsschluss
Living Culture KG („LC“) kontrahiert ausschließlich aufgrund der Allgemeinen Geschäftsbedingungen, der jeweils gültigen Anzeigenpreisliste und der jeweiligen Auftragsbestätigung. Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden wird jedenfalls widersprochen. Anzeigenaufträge werden ab schriftlicher Retournierung einer Auftragsbestätigung an den Auftraggeber verbindlich.
Auftragsabwicklung
Anzeigenaufträge sind innerhalb von 6 Erscheinungsterminen abzuwickeln. Vereinbarte Erscheinungstermine sind Zirkatermine, außer sie werden ausdrücklich als Fixtermine schriftlich zugesagt wurden. Anzeigen, die nicht sofort als Anzeige erkennbar sind, werden von LC als entgeltliche Einschaltung (§ 26 MedienG) gekennzeichnet.
LC gewährleistet die drucktechnisch einwandfreie Wiedergabe der Anzeige nur dann, wenn Druckunterlagen mängelfrei beigestellt wurden. LC trifft keinerlei Warnpflicht betreffend Mängel beigestellter Druckunterlagen. Ungeeignete oder beschädigte Druckunterlagen werden dem Kunden zurückgesandt. Korrekturabzüge werden dem Kunden nur auf dessen Verlangen vorgelegt. LC ist jedoch berechtigt, auch ohne Vereinbarung Korrekturabzüge zu übermitteln. In diesem Fall ist der Kunde verpflichtet, die Korrekturabzüge unverzüglich zu prüfen, gegebenenfalls zu rügen, andernfalls freizugeben. Im Falle des Unterbleibens einer Rückmeldung wird die Genehmigung angenommen. LC haftet nicht für Übertragungsfehler. Bei Farbdrucken/-anzeigen können geringfügige Abweichungen vom Original nicht gerügt werden. Das gleiche gilt für den Vergleich zwischen Andrucken und Auflagendruck, insbesondere wenn das Andruck- und Auflagenpapier nicht übereinstimmen. Wenn im Einzelfall gegen gesonderte Kosten Entwurf, Text, Grafik und Fotografie eine Anzeige von LC angefertigt wird, verbleiben mangels entgegenstehender Abrede alle Rechte bei LC und räumt LC dem Kunden nur eine Werknutzungsbewilligung eingeschränkt auf den konkreten Auftrag ein. Satz‑, Repro- und Lithokosten sind nicht Bestandteil des Inseratentarifes und werden gesondert fakturiert.
LC haftet nur für grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz. Ansprüche aus Gewährleistung und Schadenersatz müssen binnen 6 Monaten ab Erscheinen der Anzeige gerichtlich geltend gemacht werden. In jedem Fall ist die Haftung der Höhe nach mit dem Anzeigenwert begrenzt. Eine Haftung für reine Vermögensschäden, immaterielle Schäden, Mangelfolgeschäden, Schäden Dritter ist ausgeschlossen. Diese Haftungsbeschränkungen gelten auch für Erfüllungs- oder Besorgungsgehilfen von LC sowie für die Haftung aus einem Auswahlverschulden. Der Kunde wird LC gegenüber allen Ansprüchen, die von Dritten wegen Verletzungen von Urheber‑, Leistungsschutz‑, sonstigen gewerblichen Schutzrechten oder Persönlichkeitsschutzrechten erhoben werden, schad- und klaglos halten, wobei diese Verpflichtung des Kunden unabhängig von einem Verschulden besteht.
Fakturierung, Ergänzende Bestimmungen
Bei Änderung der Anzeigenpreise treten die neuen Bedingungen auch bei laufenden Aufträgen sofort in Kraft, sofern nicht ausdrücklich eine andere Vereinbarung getroffen ist. Der Kunde erhält nach Erscheinen der Anzeige kostenlos ein Belegexemplar. Zahlungsziel ist 2 % Skonto innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsdatum oder netto innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum. Bei Verzug werden unternehmerische Zinsen nach § 352 UGB geschuldet. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist 8010 Graz. Alle Vertragsbeziehungen LC’s unterliegen ausschließlich österreichischem Recht. Bei Stornierung von Aufträgen wird eine Stornogebühr von 15 % des Inseratenwertes in Rechnung gestellt. Nach Anzeigeschluss ist ein Storno nicht mehr möglich. Im Insolvenz- und Ausgleichsfall verfallen alle einzelvertraglich eingeräumten Nachlässe, und findet der reguläre Inseratentarif Anwendung.